Eine Baubetreuung übernimmt stellvertretend für den Bauherren die wirtschaftliche sowie die technische Betreuung und entscheidet über die weiteren Vorgehensweisen bei einem Bauvorhaben.
Abhängig von den Aufgabenbereichen wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag oder Werkvertrag zwischen Bauherren und Baubetreuer abgeschlossen.
Ein Baubetreuer übernimmt die technische und finanzielle Verantwortung des Bauherren und setzt seine Vorstellungen um. Ein Baubetreuer kann für nicht-handwerkliche oder/und handwerkliche Betreuung beauftragt werden.
Zu den technischen Aufgaben eines Baubetreuers zählen:
Zu den wirtschaftlichen Aufgaben zählen:
Welcher Vertrag zwischen einem Bauherrn und der beauftragten Baubetreuung geschlossen wird, ist abhängig von den übergebenen Aufgaben.
Durch eine Baubetreuung stellen wir eine ordnungsgemäße Fertigstellung Ihres Bauprojekts sicher.
Schrey Immobilien GmbH
Niedersachsenstraße 2
49134 Wallenhorst
Sprechzeiten
Mo–Fr: 08:00 – 18:00 Uhr
© Schrey Immobilien 2023, Datenschutz, Impressum, AGB, Gestaltung: team4media
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